Parkoviště Centrál, Špindlerův Mlýn, Svatopetrská ul.

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Parkplatz Central, Spindleruv Mlyn

BETRIEBSVORSCHRIFTEN

Parkplatz gegenüber dem Hotel Central 1920, Spindleruv Mlyn

1. Das Parken von Fahrzeugen ist nur auf der Grundlage eines Vertragsverhältnisses gestattet. Das Vertragsverhältnis entsteht mit der Entnahme der Parkkarte aus dem Parkautomaten. Es ist verboten, mit einer ausgegebenen Parkkarte auf den Parkplatz zu fahren. Mit der Einfahrt in den Parkplatz erklärt sich der Fahrer mit diesen Betriebsregeln einverstanden. Wenn er mit einer der Bestimmungen nicht einverstanden ist, muss er den Parkplatz mit seinem Fahrzeug unverzüglich verlassen.

2. Die Ein- und Ausfahrtsschranken werden mit einer Parkkarte bedient, die als Grundlage für die Bezahlung der Parkgebühr dient. Bewahren Sie die Parkkarte sorgfältig auf.

3. Auf den Straßen und bei der Einfahrt zum Parkplatz sind die Parkenden verpflichtet, die Verkehrszeichen zu beachten. Wenn sie dies nicht tun, handelt es sich um einen Verkehrsverstoß. Es ist verboten, außerhalb der markierten Parkplätze zu parken.

4. Es ist verboten, mit Anhängern, Bussen, Lastkraftwagen, Wohnmobilen und Wohnwagen auf den Parkplatz zu fahren. Die Verantwortung für eventuelle Schäden, die durch Nichtbeachtung dieses Punktes entstehen, trägt in vollem Umfang der Fahrer des Fahrzeuges.

5. Bei Verlust oder Beschädigung (gemäß Punkt 7 dieser Betriebsordnung) der Parkkarte muss der Parker an einem Zahlungsautomaten eine neue (ersetzte) Parkkarte zum Preis von 2000 CZK erwerben. Nach Zahlung des entsprechenden Betrags stellt der Zahlungsautomat eine neue Parkkarte für die Ausfahrt aus dem Parkplatz aus. Danach kann der Parkende den Parkplatz verlassen. Der Betrag von 2000 CZK nach dem Kauf einer „verlorenen Parkkarte” ist in keinem Fall erstattungsfähig und kann auch nicht versehentlich reklamiert werden.

6. Es ist Fahrzeugen von außerhalb verboten, durch die geöffnete Ausfahrtsschranke und ohne ausgestellte Parkkarte in Gegenrichtung in den Parkplatz einzufahren. Die geöffnete Ausfahrtsschranke dient ausschließlich der Ausfahrt von Fahrzeugen aus dem Parkplatz. Bei Verstößen gegen dieses Verbot hat der Betreiber dieses Parkplatzes Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 2000,-Kč. Der Parkende muss am Zahlungsautomaten eine Parkkarte zum Preis von 2000 CZK kaufen (verlorene Parkkarte). Nach Zahlung des entsprechenden Betrags stellt der Zahlungsautomat eine neue Parkkarte für die Ausfahrt aus dem Parkplatz aus. Danach kann der Parkende den Parkplatz verlassen.

7. Es ist den Parkenden strengstens untersagt, die Parkkarte im geparkten Fahrzeug zu lassen (Diebstahl, Beschädigung durch Sonneneinstrahlung, Hitze im Fahrzeug usw.), da es sich um Thermopapier handelt. Der Parkplatzkunde ist außerdem verpflichtet, die ausgestellte Parkkarte stets ordnungsgemäß aufzubewahren, damit sie nicht beschädigt, zerknittert oder allgemein für das Scangerät der Ausfahrtsschranke oder den Parkautomaten unlesbar wird.

8. Nicht fahrbereite Fahrzeuge und Fahrzeuge, die außerhalb der gekennzeichneten Parkplätze geparkt sind, können auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt werden.

9. Kinder dürfen sich auf dem Parkplatz nur in Begleitung von Erwachsenen aufhalten, die für ihre Sicherheit verantwortlich sind.

10. Wenn der Betrieb auf dem Parkplatz von Personal geleitet wird, sind die Parkenden verpflichtet, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

11. Auf dem Parkplatz ist insbesondere Folgendes verboten:

– Reparaturen und Tanken

– Das Abstellen von fahruntüchtigen Fahrzeugen

– Das dauerhafte Abstellen von Gegenständen außerhalb des Fahrzeugs und das Verschmutzen des Parkplatzes

– Der Umgang mit brennbaren Stoffen und offenem Feuer

– Das freie Herumlaufen von Tieren

– Anhänger oder Wohnwagen abzustellen

– Lastkraftwagen und Busse abzustellen

 

12. Alle während des Parkens auf dem Parkplatz entstandenen Schäden sind unverzüglich dem Personal zu melden, bevor das Fahrzeug den Parkplatz verlässt. (Tel. 602 050 759)

13. Der Betreiber des Parkplatzes vermietet dem Nutzer einen Parkplatz für die Dauer des Vertrags. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die während des Parkens am geparkten Fahrzeug und dessen Zubehör entstehen.

14. Die Parkgebühren sind an der Einfahrtsschranke ausgehängt.

15. Der gesamte Bereich wird videoüberwacht.

16. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer 602 050 759.

17. Die Betriebsordnung tritt am 25. April 2024 in Kraft.

 

Betreiber: PROJEKT LABE a.s.,

Sitz: Vinohradská 2279/164, Vinohrady, 130 00 Praha 3,

Identifikationsnummer: 089 20 699.

 

Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)